Hier gebe ich Ihnen einen Überblick über die Neuregelungen auf Grund der Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts, die ab 2009 zu beachten sind.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2006 entschieden, dass das bislang geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht insoweit verfassungswidrig ist, als die Bewertungsvorschriften dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes widersprechen, weil sie den Vermögensarten (Betriebsvermögen, Grundvermögen) bei gleichen Steuersätzen unterschiedliche Wertansätze zu Grunde legten. Bis zum 31.12.2008 konnte aber das Recht weiter angewendet werden. Durch die Neuregelung werden die einzelnen Vermögensarten künftig einheitlich nach Verkehrswerten bewertet. Außerdem gibt es Änderungen bei den Freibeträgen und Steuersätzen.
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